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ASTORIA-STIFTUNG

15.01.2015

Unter diesem Namen haben wir seit Oktober 2012 ein Sondervermögen gebildet und einen neuen Fonds eingerichtet, mit dem wir die Handlunsspielräume unserer Stiftung erweitern und besondere Anliegen des Rudolf Steiner-Schulwesens in den Fokus nehmen möchten.

Zu diesem Zweck haben wir die Marke „Astoria“ beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, das sie mit Urkunden-Nr. 30 2013 007 103 eingetragen und veröffentlicht hat. Die Eintragung umfasst die Klassen 36 (u.a. Dienstleistungen einer Stiftung, nämlich finanzielle Förderung mit Hilfe von Stiftungsgeldern und Verwaltung von Stiftungsgeldern sowie finanzielle Förderung von Projekten) und 41 (Erziehung, Ausbildung; jeweils auch durch eine Stiftung und in Form der Durchführung von Projekten). Die Widerspruchsfrist endete am 6. Mai 2014 ohne Widersprüche.

Mit dem Projekt „Astoria“ wollen wir den Handlungsspielraum erweitern und besondere Anliegen des Rudolf Steiner-Schulwesens in den Fokus rücken, etwa Aspekte der „sozialen Dreigliederung“ und eines freien Schulwesens oder die Förderung des „klassischen“ Schularztes, dessen einst umfassende Rolle an Waldorfschulen vielfach verloren gegangen ist. Dafür werden wir gezielt Spenden und Zustiftungen einwerben. Bis zum Jahresende sind Spenden und Zustiftungen eingegangen, das in unser Grundstockvermögen aufgenommene beläuft sich zum Ende 2014 auf 154.000 €.

In Kürze geben wir ein Faltblatt folgenden Inhalts heraus:

Die Idee. Die Astoria-Stiftung greift die durch Rudolf Steiner und Emil Molt zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte Idee der „Sozialen Dreigliederung“ auf, nach der ein direktes, harmonisches Zusammenwirken der Bereiche Wirtschaftsleben, Geistesleben und Rechtsleben Grundlage ist für eine menschengemäße Gemeinschaftsbildung einer modernen Gesellschaft. Emil Molt hat die Erträge aus seiner Waldorf-Astoria-Zigarettenfabrik in den Dienst dieser Idee gestellt, was in der Folge zur Gründung der ersten Waldorfschule führte. Aber auch andere anthroposophische Unternehmen, wie z. B. die Weleda, können ihre Entstehung auf diesen Impuls zurückführen. Rudolf und Clara Kreutzer haben mit der Gründung ihrer Stiftung diese Idee beispielhaft weitergeführt und dabei gezeigt, dass unternehmerisches Handeln eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung einer Idee in die Wirklichkeit ist. Dieser nicht zu unterschätzenden Tatsache wird mit der Bezeichnung „Astoria“ Rechnung getragen. Der Begriff geht auf Johann Jakob Astor zurück, der im 18. Jahrhundert mit 15 Jahren aus Walldorf in Baden nach Amerika auswanderte und dort durch sein unternehmerisches Wirken Einrichtungen schuf, die bis heute seinen Namen tragen.

Der Zweck. Der Förderrahmen erstreckt sich auf alle anthroposophischen Lebensfelder. Ausgehend von der Pädagogik (Waldorfschulen) gehören dazu insbesondere die Medizin und Landwirtschaft. Von besonderem Förderinteresse sind Einrichtungen, denen es gelingt, ein Netzwerk der Zusammenarbeit zu schaffen und auf diese Weise die Idee der sozialen Dreigliederung weiter zu entwickeln.

Organe. Der Astoria-Stiftung steht ein mindestens dreiköpfiges Kuratorium* vor, das sich um alle Angelegenheiten der Stiftung kümmert. Die Kuratoriumsmitglieder werden vom Vorstand der Rudolf und Clara Kreutzer-Stiftung für die Dauer von 5 Jahren benannt. Wiederwahl ist möglich. Das Kuratorium entscheidet insbesondere über die Mittelvergabe.

Stiftungsvermögen, Mittelaufbringung. Das Stiftungsvermögen soll sich durch Zustiftungen aufbauen. Diese sind ab einem Betrag von 500 € möglich. Kleinere Beträge werden als Spenden gerne entgegengenommen und zeitnah über die Vergabe ausgeschüttet. Wegen der Gemeinnützigkeit sind sämtliche Zuwendungen an die Stiftung steuerlich absetzbar. Das Vermögen der Astoria-Stiftung wird als Sondervermögen innerhalb der Rudolf und Clara Kreutzer-Stiftung geführt und in einem Jahresabschluss ausgewiesen. Von besonderer Bedeutung für das weitere Wachstum der Stiftung wird sein, in welchem Umfang ihr Erbschaften oder Vermächtnisse zufließen werden. Bei derartigen Zuwendungen kann der Stifterwille in vollem Umfang berücksichtigt werden. Auch die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten, verbunden mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht des Zustifters, ist möglich. Für die Nachhaltigkeit bilden die Vermögensverhältnisse einen Schwerpunkt. Vermögensanlagen werden unter dem Gesichtspunkt des „Mission Investing“ getätigt, so dass das Kapital im Rahmen der zu fördernden Einrichtungen eingesetzt werden kann. Auf diese Weise wird eine anonyme Geldanlage ausgeschlossen.

Mittelvergabe. Die jährlich für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Mittel werden bei einer Vergabesitzung des Kuratoriums beschlossen. Die Vergabe erfolgt einerseits auf Grund von Anträgen, vor allem aber durch Zuspruch an Einrichtungen, die aus Sicht des Kuratoriums besonders förderungswürdig erscheinen.

Bankverbindung:
Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE 21 7605 0101 0012 237855
BIC: SSKNDE77XXX


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